Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Sommer in diesem Jahr begann schon früh und war/ist so heiß, wie schon lange keiner war. Manche warten noch, andere kommen gerade zurück aus dem Urlaub und treffen an ihrem Arbeitsplatz wieder auf schweißtreibende Hitze. Da wird die Arbeit ab Mittag oft zur Qual. Es ist allerdings ein Trugschluss zu glauben, dass der Arbeitgeber grundsätzlich für einen kühlen Arbeitsplatz zu sorgen hat und die Tätigkeit bei Überschreiten einer bestimmten Raumtemperatur eingestellt werden kann. Erst bei einer Raumtemperatur von über 35 Grad ist der Raum ohne Ergreifen entsprechender Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.
Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumteperatur" gibt Auskunft über Vorgaben an die Raumtemperatur und Maßnahmen, die der Arbeitgeber dann zum Schutz der Beschäftigten ergreifen soll.
Unter "Rechtsgrundlagen" haben wir die ASR A3.5 zum Nachlesen eingestellt.
Eure MAV
der Sommer in diesem Jahr begann schon früh und war/ist so heiß, wie schon lange keiner war. Manche warten noch, andere kommen gerade zurück aus dem Urlaub und treffen an ihrem Arbeitsplatz wieder auf schweißtreibende Hitze. Da wird die Arbeit ab Mittag oft zur Qual. Es ist allerdings ein Trugschluss zu glauben, dass der Arbeitgeber grundsätzlich für einen kühlen Arbeitsplatz zu sorgen hat und die Tätigkeit bei Überschreiten einer bestimmten Raumtemperatur eingestellt werden kann. Erst bei einer Raumtemperatur von über 35 Grad ist der Raum ohne Ergreifen entsprechender Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet.
Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumteperatur" gibt Auskunft über Vorgaben an die Raumtemperatur und Maßnahmen, die der Arbeitgeber dann zum Schutz der Beschäftigten ergreifen soll.
Unter "Rechtsgrundlagen" haben wir die ASR A3.5 zum Nachlesen eingestellt.
Eure MAV