Auskunft

Als Mitarbeitervertretung (MAV) werden wir immer wieder um Auskünfte in rechtlichen Angelegenheiten gebeten.

Oft sind es Fragen, die eindeutig in unserer Dienstvertragsordnung (DVO) in Verbindung mit den Tarifverträgen (TV-L und TVöD) geregelt sind. Ein Beispiel dazu ist - Wie viele zusätzliche Urlaubstage gibt es bei einem Dienstjubiläum? Diese Fragen beantworten wir gerne, weil es da keine Interpretationsmöglichkeit gibt.

Es gibt aber auch Anfragen, die nicht so eindeutig zu beantworten sind, wie zum Beispiel

- ob ein Sonderurlaub zusteht;

- ob die Überstunden korrekt abgerechnet wurden;

- ob eine Versetzung oder Abmahnung rechtmäßig ist.

Hier ist es für uns schwieriger, eine Antwort zu geben. Einerseits liegt das daran, dass wir als Mitarbeitervertreter nicht auf allen Gebieten "vom Fach" sein können. Auch die freigestellten Mitarbeitervertreterinnen sind keine Expertinnen für Arbeitsrecht. Natürlich nehmen wir an Fortbildungen teil, trotzdem sind unsere Kenntnisse lückenhaft und wir müssen uns an geeigneter Stelle erkundigen.

Andererseits können wir keine Auskünfte erteilen, auf die Sie sich im Ernstfall berufen können. Es muss bei einer Einschätzung nach unserem Rechtsverständnis bleiben. Bei Rechtsfragen sind im Einzelfall so viele Aspekte zu berücksichtigen, dass die Möglichkeit von Falschauskünften unsererseits doch zu groß ist. Es könnten dadurch Nachteile für Sie als betroffene/r Mitarbeiter/in entstehen.

Deshalb werden wir bei einer solchen Anfrage meistens an die Personalabteilung im Kirchenamt verweisen. Hier arbeiten geschulte Kolleginnen und Kollegen, die zutreffende Auskünfte geben. Manchmal ist es auch notwendig, eine Rechtsberatung bei einem Anwalt oder der Gewerkschaft in Anspruch zu nehmen.

Selbstverständlich sind wir als MAV bereit und sehen es als unsere Aufgabe an, Sie zu unterstützen. Wenn Sie dies wünschen, gehen wir mit Ihnen zur Personalabteilung, formulieren mit Ihnen einen Brief oder geben in anderer Weise Hilfestellung und Beratung.

Eure/Ihre MAV