Schutzkonzept Kirchenkreis Gifhorn

Die Kirchenkreissynode hat in ihrer Sitzung am 14. Dezember 2023 das Schutzkonzept zum Schutz von Schutzbefohlenen und Mitarbeitenden vor sexualisierter Gewalt in den Kirchengemeinden und Einrichtungen beschlossen.
Darin ist geregelt, dass alle beruflichen Mitarbeitenden schriftlich erklären müssen, das Schutzkonzept zur Kenntnis genommen zu haben. Außerdem müssen sie eine schriftliche Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Regeln abgeben. Dazu werden alle beruflich Mitarbeitenden ein Aufforderungsschreiben vom Kirchenamt, Personalabteilung, erhalten.
Nachstehend ist auch auf dieser Seite das Schutzkonzept des Kirchenkreises mit allen Anlagen zum Nachlesen eingestellt.
Weitergehende Infos stehen auf der Homepage des Kirchenkreises Gifhorn unter
https://www.kirche-gifhorn.de/Schutzkonzept

Schutzkonzept vor sexualisierte Gewalt - Infoflyer