Liebe Kolleg*innen,
seit Juli 2023 ist in der Bundesrepublik das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dem besseren Schutz von Personen (Whistleblowern), die im Rahmen ihrer Tätigkeit Hinweise auf Missstände, auch Gesetzesverletzungen, in ihrem Unternehmen/ihrer Dienststelle geben.
Seit Dezember 2023 sind Beschäftigungsgeber mit i.d.R. mehr als 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet. Der Kirchenkreis Gifhorn und der Kitaverband Gifhorn haben sich jetzt mit der Landeskirche Hannover der zentralen internen Meldestelle bei der EKD (Evangelischen Kirche in Deutschland) angeschlossen.
Weitere Informationen dazu findet ihr ab sofort auf der neuen Seite "Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz", links am Bildschirmrand.
Ihre/Eure MAV
seit Juli 2023 ist in der Bundesrepublik das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dem besseren Schutz von Personen (Whistleblowern), die im Rahmen ihrer Tätigkeit Hinweise auf Missstände, auch Gesetzesverletzungen, in ihrem Unternehmen/ihrer Dienststelle geben.
Seit Dezember 2023 sind Beschäftigungsgeber mit i.d.R. mehr als 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet. Der Kirchenkreis Gifhorn und der Kitaverband Gifhorn haben sich jetzt mit der Landeskirche Hannover der zentralen internen Meldestelle bei der EKD (Evangelischen Kirche in Deutschland) angeschlossen.
Weitere Informationen dazu findet ihr ab sofort auf der neuen Seite "Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz", links am Bildschirmrand.
Ihre/Eure MAV