Liebe Kolleg*innen,
die seit dem vergangenen Jahr geltende Wegstreckenentschädigung bei Fahrten mit dem privaten PKW (gültig bis 30.06.2023) wurde mit Rechtsverordnung (bereits im Juni 2023) bis zum 31.12.2024 verlängert. Es werden also weiterhin 0,38 € pro gefahrenem Kilometer erstattet.
https://www.landeskirche-hannovers.de/landeskirche/landeskirchenamt/abteilungen/abteilung-7/kirchliches-amtsblatt
Ihre/Eure MAV
die seit dem vergangenen Jahr geltende Wegstreckenentschädigung bei Fahrten mit dem privaten PKW (gültig bis 30.06.2023) wurde mit Rechtsverordnung (bereits im Juni 2023) bis zum 31.12.2024 verlängert. Es werden also weiterhin 0,38 € pro gefahrenem Kilometer erstattet.
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