Leistungsentgelt für den Sozial- und Erziehungsdienst

Wed, 22 Sep 2021 09:01:54 +0000 von Gisela Ott

Tarifvertrag TVÖD
In der ADK-Sitzung am 09.September 2021 wurde beschlossen, dass die Gehälter der kirchlichen Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst mit den Entgelten im Kommunalbereich nun gleich ziehen.
Beschlossen wurde auch ein pauschales Leistungsentgelt.  Grundlage für die Auszahlung des Leistungsentgelts sind die §§ 18 und 18a des TVÖD. 
Für 2021 wird das Leistungsentgelt rückwirkend ab dem 1. August 2021 auf der Basis von 2 % des Septemberentgelts 2021 mit dem Entgelt im Dezember 2021 ausgezahlt wird. Dies bedeutet in diesem Jahr ein zusätzliches Einkommen von 10 % des Brutto-Entgelts.
Auch für das Jahr 2022 wurde eine pauschale Auszahlung des Leistungsentgelts in Höhe von 2 % pro Monat mit dem Dezemberentgelt beschlossen.
Weitere Infos dazu stehen auf der Seite "MAV-Info".

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