Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unsere Amtszeit verlängert sich um 1 Jahr. Damit verschiebt sich die nächste MAV-Wahl von 2020 ins Frühjar 2021. Hintergrund dazu ist folgendes. Die hannoversche Landeskirche plant zum 01.01.2020 das Mitarbeitervertretungsgesetzt der EKD (MVG-EKD) zu übernehmen. Dadurch kollidiert die Übernahme mit den anstehenden Neuwahlen zur Mitarbeitervertretung. Die Landeskirche hat jetzt im kirchl. Amtsblatt Nr. 1/2019 folgende Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen: "Abweichend von Absatz 1 wird die Amtszeit der im Jahr 2016 gewählten Mitarbeitervertretungen bis zum 30. April 2021 verlängert."
Somit haben wir nun genug Zeit, uns in das ab dem 01.01.2020 geltende MVG-EKD inklusive des durch die hannoversche Landessynode zu verabschiedenden Anwendungsgesetzes einzuarbeiten und dann an die nächste MAV-Wahl im Jahr 2021 heranzugehen.
Ihre/Eure
MAV
unsere Amtszeit verlängert sich um 1 Jahr. Damit verschiebt sich die nächste MAV-Wahl von 2020 ins Frühjar 2021. Hintergrund dazu ist folgendes. Die hannoversche Landeskirche plant zum 01.01.2020 das Mitarbeitervertretungsgesetzt der EKD (MVG-EKD) zu übernehmen. Dadurch kollidiert die Übernahme mit den anstehenden Neuwahlen zur Mitarbeitervertretung. Die Landeskirche hat jetzt im kirchl. Amtsblatt Nr. 1/2019 folgende Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen: "Abweichend von Absatz 1 wird die Amtszeit der im Jahr 2016 gewählten Mitarbeitervertretungen bis zum 30. April 2021 verlängert."
Somit haben wir nun genug Zeit, uns in das ab dem 01.01.2020 geltende MVG-EKD inklusive des durch die hannoversche Landessynode zu verabschiedenden Anwendungsgesetzes einzuarbeiten und dann an die nächste MAV-Wahl im Jahr 2021 heranzugehen.
Ihre/Eure
MAV