Ohne Titel

Tue, 16 Apr 2019 12:05:25 +0000 von Gisela Ott

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Amtszeit verlängert sich um 1 Jahr. Damit verschiebt sich die nächste MAV-Wahl von 2020 ins Frühjar 2021. Hintergrund dazu ist folgendes. Die hannoversche Landeskirche plant zum 01.01.2020 das Mitarbeitervertretungsgesetzt der EKD (MVG-EKD) zu übernehmen. Dadurch kollidiert die Übernahme mit den anstehenden Neuwahlen zur Mitarbeitervertretung. Die Landeskirche hat jetzt im kirchl. Amtsblatt Nr. 1/2019 folgende Verordnung mit Gesetzeskraft erlassen: "Abweichend von Absatz 1 wird die Amtszeit der im Jahr 2016 gewählten Mitarbeitervertretungen bis zum 30. April 2021 verlängert."

Somit haben wir nun genug Zeit, uns in das ab dem 01.01.2020 geltende MVG-EKD inklusive des durch die hannoversche Landessynode zu verabschiedenden Anwendungsgesetzes einzuarbeiten und dann an die nächste MAV-Wahl im Jahr 2021 heranzugehen.

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