Liebe Kolleg*innen,
die ADK hat in ihrer Sitzung am 26.01.2024 jetzt auch die Zahlung eines Inflationsausgleichsgeldes für Beschäftigte im TV-L beschlossen - 1.800,00 € für Vollzeitbeschäftigte (Teilzeitbeschäftigte anteilig), dazu noch für die Monate Januar bis Oktober 2024 ein Anspruch von 120,00 € netto bei einer Vollzeitstelle (Teilzeitstelle wieder anteilig). Das Inflationsausgleichsgeld wird abzugsfrei ausgezahlt.
Aus Verwaltungstechnischen Gründen wird es frühestens im März zur Auszahlung mit Nachzahlung für Januar und Februar kommen. Näheres - auch zu den Bedingungen für den Erhalt des Geldes - haben wir auf der Seite "ADK und Tarifverträge" zum Nachlesen eingestellt.
Eure/Ihre MAV
die ADK hat in ihrer Sitzung am 26.01.2024 jetzt auch die Zahlung eines Inflationsausgleichsgeldes für Beschäftigte im TV-L beschlossen - 1.800,00 € für Vollzeitbeschäftigte (Teilzeitbeschäftigte anteilig), dazu noch für die Monate Januar bis Oktober 2024 ein Anspruch von 120,00 € netto bei einer Vollzeitstelle (Teilzeitstelle wieder anteilig). Das Inflationsausgleichsgeld wird abzugsfrei ausgezahlt.
Aus Verwaltungstechnischen Gründen wird es frühestens im März zur Auszahlung mit Nachzahlung für Januar und Februar kommen. Näheres - auch zu den Bedingungen für den Erhalt des Geldes - haben wir auf der Seite "ADK und Tarifverträge" zum Nachlesen eingestellt.
Eure/Ihre MAV