Der Wahlvorstand hat am 05. März 2021 folgende Wahl-Ergebnisse bekanntgegeben:
Wahl der Mitarbeitervertretung
Von 428 wahlberechtigten Mitarbeitenden haben 219 ihr Wahlrecht ausgeübt. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 51,17 %. Acht abgegebene Stimmzettel waren ungültig.
Zur MAV wurden gewählt:
1. Christina Petzold
2. Gisela Ott
3. Torben Lais
4. Helge Gries
4. Gerd Höper
6. Insa Bähre
7. Esther Breust
8. Sigrid Bahl
9. Tanja Pollak
"Nachrücker" sind:
10. Kathrin Hotop
11. Julia Wernich
12. Sandra Grupe
Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden
Von 17 wahlberechtigten Mitarbeitenden habe 9 ihr Wahlrecht ausgeübt. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 52,94 %. Ein abgegebener Stimmzettel war ungültig.
Für die Wahl haben Sigrid Bahl und Klaus Brinkmann kandidiert. Bei der Wahl entfielen 4 Stimmen auf Frau Bahl und 4 Stimmen auf Herrn Brinkmann. Bei Stimmengleichheit entscheidet gem. § 15 Abs. 2 Satz 3 in Verbindng mit § 10 Abs. 3 Satz 2 der Wahlordnung zum MVG-EKD das Los. Das Los hat wie folgt entschieden:
Die neue Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeitende im ev.-luth. Kirchenkreis Gifhorn ist Frau Sigrid Bahl. Der neue Stellvertreter der Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeitende im ev.-luth. Kirchenkreis Gifhorn ist Herr Klaus Brinkmann.
Der Wahlvorstand dankt allen, die sich an der Wahl beteiligt haben.
Gemäß § 14 MVG-EKD kann die Wahl innerhalb einer Frist von zwei Wochen von mindestens drei Wahlberechtigten oder von der Dienststellenleitung beim Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten, Rote Reihe 6, 30169 Hannover, schriftlich angefochten werden, wenn geltend gemacht wird, dass gegen wesentliche Bestimmungen über die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen und der Verstoß nicht behoben worden ist. Die Frist beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung des Wahlergebnisses.
Wahl der Mitarbeitervertretung
Von 428 wahlberechtigten Mitarbeitenden haben 219 ihr Wahlrecht ausgeübt. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 51,17 %. Acht abgegebene Stimmzettel waren ungültig.
Zur MAV wurden gewählt:
1. Christina Petzold
2. Gisela Ott
3. Torben Lais
4. Helge Gries
4. Gerd Höper
6. Insa Bähre
7. Esther Breust
8. Sigrid Bahl
9. Tanja Pollak
"Nachrücker" sind:
10. Kathrin Hotop
11. Julia Wernich
12. Sandra Grupe
Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeitenden
Von 17 wahlberechtigten Mitarbeitenden habe 9 ihr Wahlrecht ausgeübt. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 52,94 %. Ein abgegebener Stimmzettel war ungültig.
Für die Wahl haben Sigrid Bahl und Klaus Brinkmann kandidiert. Bei der Wahl entfielen 4 Stimmen auf Frau Bahl und 4 Stimmen auf Herrn Brinkmann. Bei Stimmengleichheit entscheidet gem. § 15 Abs. 2 Satz 3 in Verbindng mit § 10 Abs. 3 Satz 2 der Wahlordnung zum MVG-EKD das Los. Das Los hat wie folgt entschieden:
Die neue Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeitende im ev.-luth. Kirchenkreis Gifhorn ist Frau Sigrid Bahl. Der neue Stellvertreter der Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeitende im ev.-luth. Kirchenkreis Gifhorn ist Herr Klaus Brinkmann.
Der Wahlvorstand dankt allen, die sich an der Wahl beteiligt haben.
Gemäß § 14 MVG-EKD kann die Wahl innerhalb einer Frist von zwei Wochen von mindestens drei Wahlberechtigten oder von der Dienststellenleitung beim Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten, Rote Reihe 6, 30169 Hannover, schriftlich angefochten werden, wenn geltend gemacht wird, dass gegen wesentliche Bestimmungen über die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen und der Verstoß nicht behoben worden ist. Die Frist beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung des Wahlergebnisses.