Ohne Titel

Wed, 12 Jul 2017 08:36:31 +0000 von Gisela Ott

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der VkM Hannover (Verband kirchlicher Mitarbeiter) hat auf seiner Homepage (www.vkm-hannover.de) zur Entgelterhöhung folgende Info eingestellt:

Entgelterhöhungen rückwirkend zum 01.01.2017

Im Februar haben sich die Tarifvertragsparteien des Landes auf eine 2%ige Erhöhung (mindestens um 75 Euro) der Tabellenentgelte des TV-L ab dem 01.01.2017 geeinigt. Zur Auszahlung gelangen die Entgeltsteigerungen in der Regel erst, wenn die redaktionellen Arbeiten an der Tarifeinigung abgeschlossen sind und die Verhandlungsparteien den Änderungsvertrag unterzeichnet haben. Mit Blick auf die kirchlichen Arbeitsverhältnisse haben die Arbeitgebervertreter erklärt, die Entgelterhöhungen bereits im Vorgriff auf den Abschluss des Änderungstarifvertrages auszuzahlen. Soweit technisch umsetzbar geschieht dies bereits mit der Abrechnung für den Monat Mai 2017. Dabei gilt der Vorbehalt, dass die Tarifeinigung im Land auch tatsächlich vertraglich umgesetzt wird.

Die Änderungen zum TV-L wurden von der GIP mbH (Servicestelle) erst Ende Juni ausgeliefert, so dass sie leider erst in der Juli-Abrechnung berücksichtigt werden. Eine Einspielung auf der Datenbank ist erfolgt. Somit müssten alle Beschäftigte, die nach TV-L innerhalb der DienstVO bezahlt werden, Ende Juli 2017 die Entgelterhöhungen bekommen.

Eure MAV
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