Liebe Kolleg*innen,
gerade erreicht uns eine Info zur Zahlung der Inflationsausgleichsprämie für Mitarbeitende in der Elternzeit.
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen hat uns dazu das nachstehende Urteil des LAG Düsseldorf übersandt. Darin wird das zuvor vom Arbeitsgericht Essen gefällt Urteil aufgehoben und die Revision zum BAG zugelassen. Noch ist allerdings nichts entschieden.
Deshalb unsere heutige Information, damit mögliche Ansprüche aus einer späteren Entscheidung durch das BAG nicht durch Zeitablauf der Ausschlussfrist verlorehen gehen.
gerade erreicht uns eine Info zur Zahlung der Inflationsausgleichsprämie für Mitarbeitende in der Elternzeit.
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen hat uns dazu das nachstehende Urteil des LAG Düsseldorf übersandt. Darin wird das zuvor vom Arbeitsgericht Essen gefällt Urteil aufgehoben und die Revision zum BAG zugelassen. Noch ist allerdings nichts entschieden.
Deshalb unsere heutige Information, damit mögliche Ansprüche aus einer späteren Entscheidung durch das BAG nicht durch Zeitablauf der Ausschlussfrist verlorehen gehen.
Die Personalabteilung wird vermutlich auf das LAG-Urteil verweisen und die Ansprüche zunächst mit der noch ausstehenden Entscheidung des BAG zurückstellen. Da sich diese Entscheidungen erfahrungsgemäß lange hinziehen, bleibt nichts weiter, als abzuwarten.
Ihre/Eure MAV
Ihre/Eure MAV